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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Gemäß Art. 28 DSGVO für die sichere Verarbeitung personenbezogener Daten

Stand: Juli 2025
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§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind folgende Tätigkeiten:

  • Bereitstellung und Betrieb der KI-Agenten-Plattform
  • Verarbeitung von Kundendaten zur Erstellung und Verwaltung von KI-Agenten
  • Speicherung und Verarbeitung von Konversationsdaten
  • Durchführung von Datenanalysen zur Verbesserung der KI-Modelle

Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der:

  • Automatisierung von Geschäftsprozessen durch KI-Agenten
  • Verbesserung der Kundeninteraktion und des Supports
  • Datenanalyse und Generierung von Geschäftseinblicken
  • Personalisierung von KI-gestützten Diensten
§ 3 Art der personenbezogenen Daten

Kategorien betroffener Personen:

  • Kunden des Verantwortlichen
  • Mitarbeiter des Verantwortlichen
  • Geschäftspartner
  • Webseitenbesucher

Kategorien von Daten:

  • Kontaktdaten
  • Kommunikationsdaten
  • Vertragsdaten
  • Nutzungsdaten
§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen
1

Zutrittskontrolle

Verwehrung des Zutritts zu Verarbeitungsanlagen für Unbefugte durch biometrische Zugangskontrollen und 24/7 Überwachung der Rechenzentren.

2

Zugangskontrolle

Verwehrung der Nutzung von Verarbeitungssystemen durch Unbefugte mittels Multi-Faktor-Authentifizierung und rollenbasierter Zugriffskontrolle.

3

Zugriffskontrolle

Gewährleistung, dass Berechtigte nur auf die ihrer Berechtigung unterliegenden Daten zugreifen können durch granulare Rechteverwaltung.

4

Trennungskontrolle

Getrennte Verarbeitung von zu unterschiedlichen Zwecken erhobenen Daten durch logische Mandantentrennung und dedizierte Datenbanken.

§ 5 Rechte der betroffenen Personen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung der Betroffenenrechte gemäß Art. 12-22 DSGVO:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
§ 6 Pflichten des Auftragsverarbeiters

Verarbeitung der Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Verantwortlichen

Gewährleistung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung

Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen

Unverzügliche Meldung von Datenschutzverletzungen

Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Beendigung der Auftragsverarbeitung

§ 7 Unterauftragsverarbeiter

Die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verantwortlichen. Aktuell eingesetzte Unterauftragsverarbeiter:

Amazon Web Services (AWS)

Hosting und Cloud-Infrastruktur - Frankfurt, Deutschland

Anthropic

KI-Modell-Bereitstellung - USA (EU-Standardvertragsklauseln)

§ 8 Kontrollrechte des Verantwortlichen

Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragsverarbeiter zu kontrollieren. Dies umfasst:

  • Einsichtnahme in relevante Unterlagen und Verfahrensverzeichnisse
  • Durchführung von Audits nach vorheriger Ankündigung
  • Anforderung von Nachweisen über die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen
Kontakt für AVV-Anfragen
Für eine unterzeichnete Version oder bei Fragen zum AVV

Datenschutzbeauftragter:
datenschutz@agentland.saarland

Telefon: +49 681 XXX XXX
Adresse: Saarbrücken, Deutschland